All­ge­mei­ne Geschaefts­be­din­gun­gen

1. All­ge­mei­nes und Gel­tungs­be­reich
Die fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Leis­tun­gen in der Kos­me­tik sowie der ange­bo­te­nen Neben­leis­tun­gen und Pro­dukt­ver­käu­fe, die am Geschäfts­sitz von Doris Schweig­ho­fer der Fir­men­in­ha­be­rin von „Schön im 7.“ erbracht wer­den. Maß­geb­lich ist jeweils die zum Zeit­punkt des Geschäfts­fal­les gül­ti­ge Fas­sung der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen.

Doris Schweig­ho­fer führt ihre Dienst­leis­tun­gen nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen am Kun­den aus. Soll­ten Ände­run­gen der Stan­dards auf­tre­ten, wird der Kun­de noch vor Beginn der Leis­tung davon in Kennt­nis gesetzt.

2. Pflich­ten des Kun­den
Der Kun­de ist ver­pflich­tet, vor Behand­lungs­be­ginn über bestehen­de Krank­heits­bil­der, ins­be­son­de­re Dia­be­tes oder All­er­gien zu infor­mie­ren, die einer Behand­lung ent­ge­gen­ste­hen könn­ten.

3. Ver­trags­schluss
3.1. Die Ange­bo­te sind frei­blei­bend. Ände­run­gen blei­ben im Rah­men des Zumut­ba­ren vor­be­hal­ten.
3.2. Mit der Ver­ein­ba­rung eines Ter­mins für eine Dienst­leis­tung erklärt der Kun­de ver­bind­lich die Annah­me des Ver­trags­an­ge­bo­tes.
3.3. Soweit der Ver­trags­schluss auf elek­tro­ni­schem Wege erfolgt, wird der Zugang des Buchungs­wun­sches dem Kun­den unver­züg­lich bestä­tigt.
3.4. Die Zugangs­be­stä­ti­gung stellt noch kei­ne ver­bind­li­che Annah­me der Buchung dar.
3.5. Die ver­bind­li­che Annah­me der Buchung erfolgt mit schrift­li­cher oder tele­fo­ni­scher Ter­min­be­stä­ti­gung.

4. Prei­se und Zah­lungs­be­din­gun­gen
4.1. Alle Prei­se für die Aus­füh­rung der Leis­tun­gen rich­ten sich nach den aktu­el­len Preis­lis­ten, die am Geschäfts­sitz zur Ein­sicht aus­lie­gen oder im Inter­net abruf­bar sind. Im Zwei­fels­fall gel­ten die Prei­se im Inter­net.
4.2. Neue Preis­lis­ten erset­zen auto­ma­tisch alle vor­an­ge­gan­ge­nen und gel­ten ab ihrer Bekannt­ma­chung im Geschäft oder im Inter­net.
4.3. In den ange­ge­be­nen Prei­sen (Behand­lun­gen und Ver­kaufs­wa­re) ist die gesetz­li­che Mehr­wert­steu­er ent­hal­ten.
4.4. Die Prei­se sind nach Abschluss der Behand­lung sofort und ohne Skon­to­ab­zug am Geschäfts­sitz in bar zur Zah­lung fäl­lig.
4.5. Zah­lun­gen mit­tels Bank­ein­zug oder auf Rech­nung wer­den nicht akzep­tiert.

5. Ände­rungs­vor­be­halt
5.1. Die Inha­be­rin behält sich zwi­schen­zeit­li­che Ände­run­gen in der Art und dem Umfang der Behand­lun­gen sowie der Prei­se vor.
5.2. Bei Erschei­nen neu­er AGB bzw. neu­er Ange­bots- und Preis­lis­ten ver­lie­ren alle vor­he­ri­gen ihre Gül­tig­keit.

6. Eigen­tums­vor­be­halt
Die Inha­be­rin behält sich das Eigen­tum an der Ware (Ver­kaufs­wa­re) bis zur voll­stän­di­gen Beglei­chung aller For­de­run­gen aus einer lau­fen­den Geschäfts­be­zie­hung vor.

7. Behand­lungs­aus­fäl­le | ‑zei­ten | ‑dau­er
7.1. Behand­lungs­ter­mi­ne, auch münd­lich ver­ein­bar­te, gel­ten als ver­bind­lich.
7.2. Ter­min­än­de­run­gen sind bis spä­tes­tens 24 Stun­den (an Werk­ta­gen) vor dem ver­ein­bar­ten Ter­min mög­lich. Nach­rich­ten auf dem Anruf­be­ant­wor­ter und per E‑Mail kön­nen von Sams­tag bis Mon­tag 9:30 Uhr, sowie an Fei­er­ta­gen kön­nen nicht abge­hört oder gele­sen wer­den, eine Beant­wor­tung ist des­halb nicht mög­lich.
7.3. Kann oder möch­te der Kun­de einen ver­ein­bar­ten Ter­min nicht wahr­neh­men und wur­de die­ser nicht recht­zei­tig ver­scho­ben oder abge­sagt, gilt fol­gen­des, falls nichts ande­res ver­ein­bart wur­de:
7.4. Bei bereits bezahl­ten Behand­lun­gen (z.B. Gut­schei­ne oder Abon­ne­ments) besteht kein Anspruch auf Rück­erstat­tung oder Teil­rück­erstat­tung des bezahl­ten Prei­ses.
7.5. Bei nicht bezahl­ten Behand­lun­gen bleibt die Ver­pflich­tung zur Bezah­lung des ver­ein­bar­ten Behand­lungs­prei­ses bestehen.
7.6. Die Behand­lungs­zeit beginnt mit dem Ein­tref­fen des Kun­den im Behand­lungs­raum.
7.7. Bei Ver­spä­tung des Kun­den gilt der ursprüng­lich ver­ein­bar­te Behand­lungs­ter­min. Die ver­säum­te Zeit wird nur dann nach­ge­holt, wenn dies den wei­te­ren Orga­ni­sa­ti­ons­ab­lauf nicht beein­träch­tigt.
7.8. Ist die Ver­spä­tung des Kun­den in einem Maße, dass die gebuch­te Behand­lung nicht mehr durch­führ­bar ist, ohne den wei­te­ren Ablauf des Zeit­pla­nes zu stö­ren und/oder ent­stün­den bei vol­ler Inan­spruch­nah­me für nach­fol­gen­de Kun­den War­te­zei­ten, so behält sich die Auf­trag­neh­me­rin vor, den Ter­min mit vol­lem Preis zu berech­nen, aber ent­spre­chend zu ver­kür­zen, damit fol­gen­de Kun­den zur vol­len Zufrie­den­heit behan­delt und bedient wer­den kön­nen.

8. Ter­min­ka­len­der
Die ver­ein­bar­ten Ein­zel­ter­mi­ne wer­den in einem für den Kun­den ange­leg­ten Ter­min­ka­len­der ein­ge­tra­gen. Auf Wunsch wird jeder Ter­min schrift­lich bestä­tigt. Die im Ter­min­ka­len­der oder elek­tro­ni­schen Kar­tei­blatt ein­ge­tra­ge­nen Ter­mi­ne sind Gegen­stand die­ser Ver­ein­ba­rung.

9. Bera­tun­gen | Behand­lun­gen
Alle Bera­tun­gen und Behand­lun­gen erset­zen kei­nen Arzt oder Heil­prak­ti­ker. Die Kun­den wer­den gebe­ten, auf etwa­ige Pilz­er­kran­kun­gen, Dia­be­tes, All­er­gien, Medi­ka­men­ten­ein­nah­men, Über­emp­find­lich­kei­ten oder ande­re kör­per­li­che Beschwer­den hin­zu­wei­sen, um die Behand­lun­gen dar­auf abstim­men zu kön­nen und even­tu­el­le ungüns­ti­ge Beein­flus­sun­gen zu ver­mei­den.

10. Behand­lungs­aus­schluss
10.1. Die Inha­be­rin behält sich vor, die Durch­füh­rung von Behand­lun­gen abzu­leh­nen, wenn gesund­heit­li­che oder hygie­ni­sche Grün­de ent­ge­gen­ste­hen.
10.2. Der Kun­de ver­pflich­tet sich wäh­rend des Besu­ches im Stu­dio eine ange­mes­se­ne Ver­hal­tens­wei­se an den Tag zu legen. Soll­te der Kun­de sich selbst nach einer Ver­war­nung wei­ter­hin nicht ange­mes­sen ver­hal­ten, hat die Auf­trag­neh­me­rin das Recht, den Kun­den aus dem Stu­dio zu ver­wei­sen und gege­be­nen­falls ein Haus­ver­bot aus­zu­spre­chen.

11. Aktio­nen | Gut­schei­ne
11.1. Lau­fen­de Son­der­ak­tio­nen müs­sen vom Unter­neh­men nicht als sol­che bezeich­net wer­den.
11.2. Ange­bots­ak­tio­nen gel­ten aus­schließ­lich in der aus­ge­schrie­be­nen Frist und sind in die­ser Zeit wahr­zu­neh­men bzw. gel­ten solan­ge die­se vor­rä­tig sind.
11.3. Geschenk­gut­schei­ne sind unbe­fris­tet gül­tig, soll­ten jedoch inner­halb von 12 Mona­ten ein­ge­löst wer­den.
11.4. Gut­schei­ne und Abos sind voll über­trag­bar. Bei ihrer Ein­lö­sung gehen sie wie­der in den Besitz der Inha­be­rin über. Bei ver­lo­re­nen oder gestoh­le­nen Gut­schei­nen und Abos wird — auch bei Vor­la­ge der Quit­tung — kein Ersatz geleis­tet.
11.5. Nicht voll­stän­dig bezahl­te, beschä­dig­te oder ver­fälsch­te Gut­schei­ne kön­nen zurück­ge­wie­sen wer­den.
11.6. Rabat­te, Preis­nach­läs­se, Son­der­prei­se und ande­re Ermä­ßi­gun­gen kön­nen nicht kom­bi­niert wer­den. Akti­ons­gut­schei­ne wer­den grund­sätz­lich auf den Lis­ten­preis ange­rech­net und kön­nen pro Per­son nur ein­mal ein­ge­löst wer­den. Die Bar­ab­lö­se von Geschenk- oder Akti­ons­gut­schei­nen ist nicht mög­lich.

12. Leis­tun­gen durch Drit­te und Ange­stell­te
Die Inha­be­rin ist berech­tigt, ver­trag­lich oblie­gen­de Behand­lun­gen auch durch einen fach­kun­di­gen Drit­ten erbrin­gen zu las­sen, wel­cher in ihrem Namen und auf ihre Rech­nung tätig ist.

13. Män­gel­an­sprü­che | Gewähr­leis­tung
13.1. Ansprü­che des Kun­den wegen man­gel­haf­ter Aus­füh­rung der Behand­lung oder Lie­fe­rung kön­nen nur inner­halb von 5 Tagen gel­tend gemacht wer­den und sind auf Nach­er­fül­lung beschränkt, wobei die Inha­be­rin wahl­wei­se die Nach­er­fül­lung durch Nach­bes­se­rung oder Nach­lie­fe­rung erbrin­gen kann.
13.2. Nach die­ser Frist kann kein Man­gel­an­spruch gel­tend gemacht wer­den.
13.3. Der Anspruch auf Nach­er­fül­lung erlischt sofort, falls ein ande­res Insti­tut oder der Kun­de selbst Ver­än­de­run­gen an der Behand­lung durch­ge­führt hat (z.B. bei Ver­wen­dung von eige­nen, nicht durch das Stu­dio emp­foh­le­ne oder ver­kauf­te Cre­men) oder eine unsach­ge­mä­ße Nach­be­hand­lung oder selbst­stän­di­ge Kor­rek­tu­ren, durch­ge­führt wur­den.
13.4. Bei Fehl­schla­gen der Nach­er­fül­lung hat der Kun­de das Recht, nach sei­ner Wahl die Ver­gü­tung zu min­dern oder vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten.
13.5. Bei uner­heb­li­chen Män­geln ist ein Rück­tritts­recht aus­ge­schlos­sen.
13.6. Wei­ter­ge­hen­de Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che des Kun­den, ins­be­son­de­re wegen Man­gel­fol­ge­schä­den, sind grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen. Dies gilt nicht bei Vor­satz, gro­ber Fahr­läs­sig­keit und der Ver­let­zung wesent­li­cher oder ver­trags­ty­pi­scher Ver­trags­pflich­ten der Inha­be­rin sowie bei Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit des Kun­den. Das Recht zum Rück­tritt vom Ver­trag bleibt unbe­rührt.

14. Haf­tungs­aus­schlüs­se
14.1. Ver­säumt es der Kun­de die Inha­be­rin vor Behand­lungs­be­ginn über bestehen­de Krank­heits­bil­der oder All­er­gien zu infor­mie­ren, die einer Behand­lung ent­ge­gen­ste­hen, so über­nimmt die­se für mög­li­che Fol­ge­schä­den kei­ne Haf­tung.
14.2. Für Gar­de­ro­be und Wert­ge­gen­stän­de, die vom Kun­den mit­ge­führt wer­den oder im Unter­neh­men ver­ges­sen wur­den, wird durch die Inha­be­rin kei­ne Haf­tung über­nom­men.

15. Neben­be­stim­mun­gen
15.1. Auf den mit der Inha­be­rin geschlos­se­nen Geschäfts­fall und die­se Geschäfts­be­din­gun­gen fin­det aus­schließ­lich das Recht der Repu­blik Öster­reich Anwen­dung.
15.2. Abwei­chen­de oder ergän­zen­de Bestim­mun­gen zu die­sem Ver­trag wie Neben­ab­re­den sind nur ver­bind­lich, wenn sie von der Inha­be­rin schrift­lich bestä­tigt wor­den sind.

16. Sal­va­to­ri­sche Klau­sel
16.1. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen des Ver­tra­ges mit dem Kun­den ein­schließ­lich die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder wer­den, so wird hier­durch die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt.
16.2. Die ganz oder teil­wei­se unwirk­sa­me Rege­lung soll durch eine Rege­lung ersetzt wer­den, deren wirt­schaft­li­cher Erfolg dem der unwirk­sa­men mög­lichst nahe kommt.

17. Gerichts­stand
Gerichts­stand ist Wien.

18. Geschlechts­an­ga­ben
Soweit in die­sem Ver­trag auf natür­li­che Per­so­nen bezo­ge­ne Bezeich­nun­gen nur in männ­li­cher Form ange­führt sind, bezie­hen sie sich auf Frau­en und Män­ner in glei­cher Wei­se. Bei der Anwen­dung der Bezeich­nung auf bestimm­te natür­li­che Per­so­nen ist die jeweils geschlechts­spe­zi­fi­sche Form zu ver­wen­den.